- allgemein
- ạll·ge·mein Adj; 1 nur attr, nicht adv; allen (oder den meisten) Leuten gemeinsam, von allen ausgehend <das Interesse, die Meinung>: auf allgemeinen Wunsch2 nur adv; bei allen, von allen ≈ überall (3) ↔ nirgends <allgemein bekannt, beliebt, üblich, verständlich (sein); es wird allgemein berichtet, erzählt, gefordert, dass ...>: ein allgemein erwartetes Ergebnis3 nur attr od adv; alle oder alles betreffend, für alle bestimmt <eine Bestimmung, eine Verordnung; die (politische, wirtschaftliche) Lage, die Not; die Geschäfts-, die Lieferbedingungen>: das allgemeine Wahlrecht|| K-: Allgemeingültigkeit; allgemein gültig, verbindlich4 nicht auf Details eingehend oder beschränkt ↔ speziell <eine Aussage, ein Begriff; ein Überblick>: eine allgemein gehaltene Definition|| K-: Allgemeinbildung, Allgemeinwissen5 oft pej; ohne konkreten Inhalt ≈ banal, oberflächlich <eine Formulierung; Redensarten>: Allgemeines Geschwätz hilft bei der Lösung eines Problems nicht weiter6 im Allgemeinen in den meisten Fällen ≈ im Großen und Ganzen
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.